Mitgliedsbeiträge

Wolltest Du nicht auch schon immer Teil eines Vereins sein, bei dem sich die Mitglieder gegenseitig helfen und gemeinsam Spaß haben? Gibt es nicht? Doch - bei uns! Informiere Dich unverbindlich oder komm einfach zu einer unserer Schnupperstunden.

Jahres-Mitgliedsbeitrag

75,00 EUR

  • Erwachsene
  • mit Angelberechtigung DAV-Gewässer

Jahres-Mitgliedsbeitrag

42,00 EUR

  • Erwachsene
  • ohne Angelberechtigung DAV-Gewässer

Jahres-Mitgliedsbeitrag

26,00 EUR

  • Kinder, Schüler, Jugend
  • mit Angelberechtigung DAV-Gewässer

Aufnahmegebühr 

10,00 EUR

  • Erwachsene

Ausstellung Mitgliedskarte

1,50 EUR

Aufnahmegebühr

5,00 EUR

  • Kinder, Schüler, Jugend

nicht geleistete Arbeitsstunden

18,00 EUR

  • 3 Stunden à 6,00 EUR

Stand 17.11.2019

Wichtige Hinweise

  1. Für die Entrichtung der fälligen Mitgliedsbeiträge sind die Mitgliederversammlungen zu nutzen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrages - d. h. außerhalb der angegebenen Termine - wird ein Säumniszuschlag von 3,00 EUR erhoben.
  2. Die Nichtzahlung des Jahresmitgliedsbeitrages hat in letzter Konsequenz zur Folge, dass die Mitgliedschaft erlischt bzw. den Ausschluss, es sei denn, der fällige Beitrag wird durch das säumige Mitglied nachgezahlt oder das Mitglied erklärt schriftlich seinen Austritt aus dem Verein. Im Falle des Ausscheidens aus dem Verein ist das Fangbuch zurückzugeben bzw. mit der Austrittserklärung zuzusenden.
  3. Für nicht geleistete Arbeitsstunden (3 h im Geschäftsjahr pro Mitglied / Mitgliederbeschluss) ist pro Stunde ein Betrag in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten. Diese Regelung betrifft Mitglieder mit eigenem Einkommen.
  4. Für die Ausgabe bzw. Verkauf der Mitgliedsmarke, wie auch der Angelkarten ist ein gültiger Fischereischein vorzulegen. Das heißt, es muss eine gültige Fischereiabgabemarke (für Berlin) oder der Verlängerungsstempel (Land Brandenburg) nachgewiesen werden.
Ausübung des Friedfischangelns im Land Brandenburg gemäß der gesetzlichen Regelung seit dem 01.08.2006

Zur Ausübung des Friedfischangelns im Land Brandenburg sind notwendig:
  • Nachweiskarte zur Fischereiabgabe,
  • Fischereiabgabemarke „Erwachsene“ 12,00 € (für 1 Jahr)
  • Fischereiabgabemarke „Kinder/Jugendliche“ 2,50 € (für 1 Jahr)

Für den Erhalt der Nachweiskarte ist ein aktuelles Personaldokument zur Identifikation vorzulegen !


Weitere Bedingung zur Ausübung des Angelns:

Eine Angelkarte oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer Fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung

Beispiele:

  • Tagesangelkarte für Gewässer des Landesanglerverbandes Brandenburg (ohne Nachtangeln) für Erwachsene zum Preis von 13,00 Euro,
  •  Tagesangelkarte für Gewässer des Landesanglerverbandes Brandenburg für Kinder/Jugendliche, zum Preis von 5,00 Euro,

diese sind erhältlich beim Schriftführer des SAV Hönow e.V., Angelfreund Matthias Rintisch, OT Hönow, Bamberger Straße 23, 15366 Hoppegarten, vorherige telefonische Terminvereinbarung erbeten unter 0170 - 66 3 66 33 bzw. per E-Mail an schriftfuehrer@sav-hoenow.de